Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.03.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 05.11.2002 - C-208/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1
EuGH, 05.11.2002 - C-208/00 (https://dejure.org/2002,1)
EuGH, Entscheidung vom 05.11.2002 - C-208/00 (https://dejure.org/2002,1)
EuGH, Entscheidung vom 05. November 2002 - C-208/00 (https://dejure.org/2002,1)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Artikel 43 EG und 48 EG - Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden ist und dort ihren satzungsmäßigen Sitz hat - Gesellschaft, die von ihrer Niederlassungsfreiheit in einem anderen Mitgliedstaat Gebrauch macht - Gesellschaft, von der nach dem ...

  • webshoprecht.de

    Die GmbH allgemein - Der ausländische GmbH-Geschäftsführer - Die ausländische Gesellschaft mit Deutschlandbezug - Die deutsche GmbH mit Auslandsbezug - Die GmbH light

  • webshoprecht.de

    Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit ausländischer Gesellschaften (Überseering)

  • Europäischer Gerichtshof

    Überseering

  • EU-Kommission PDF

    Überseering BV gegen Nordic Construction Company Baumanagement GmbH (NCC).

    Artikel 44 EG und 293 dritter Gedankenstrich EG
    1. EG-Vertrag - Artikel 293 dritter Gedankenstrich EG - Ziel - Abschluss von Übereinkommen, um die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften zu erleichtern - Abschluss keine Voraussetzung für das Gebrauchmachen von dieser Freiheit

  • EU-Kommission

    Überseering

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB, Internationales Gesellschaftsrecht; EGV Art. 43, 48
    Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

  • Prof. Dr. Lorenz

    Rechts- und Parteifähigkeit ausländischer Gesellschaften - Sitztheorie oder Gründungstheorie? ("Überseering")

  • Wolters Kluwer

    Satzungsmäßiger Sitz einer Gesellschaft und ihr tatsächlicher Verwaltungssitz; Anerkennung der Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit der Gesellschaft durch den Aufnahmemitgliedstaat; Beschränkung der Niederlassungsfreiheit einer Gesellschaft; Verstoß gegen die Artikel ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grenzüberschreitende Sitzverlegung führt nicht zum Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht ihres Gründungsstaats - Überseering

  • opinioiuris.de

    Überseering

  • Judicialis

    EGV Art. 43; ; EGV Art. 48

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur europarechtlichen Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 43, Art. 48; ZPO § 5 Abs. 1
    Artikel 43 EG und 48 EG - Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden ist und dort ihren satzungsmäßigen Sitz hat - Gesellschaft, die von ihrer Niederlassungsfreiheit in einem anderen Mitgliedstaat Gebrauch macht - Gesellschaft, von der nach dem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Sitztheorie" unvereinbar mit dem EG-Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (10)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechtssache "Überseering": EuGH treibt Niederlassungsfreiheit voran

  • nomos.de PDF, S. 20 (Entscheidungsbesprechung)

    Limiteds - Rechtsfähigkeit, Gründung und Gläubigerschutz (Dr. Frederik Karsten, Leipzig; NJ 2003, 122)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Niederlassungsfreiheit; Gesellschaftsstatut; Anerkennung der Rechts- und Prozessfähigkeit ausländischer Gesellschaften im Inland; "Überssering"

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Identitätswahrender Zuzug ("Überseering")

  • uni-koeln.de (Entscheidungsanmerkung)

    Die Sitztheorie in den Grenzen des Europarechts - Überseering

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in Europa

  • specht-partner.at PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anerkennung von Auslandsgesellschaften und Zweigniederlassungen vor österreichischen Gerichten

  • uni-halle.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Umzug einer GmbH in Europa - Betrachtungen im Lichte der Rechtsprechung des EuGH sowie der aktuellen Gesetzgebung (Katharina Winzer)

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Niederlassungsfreiheit: Wegzug und Zuzug von Gesellschaftern in der EU (Nina Bergmann; ZeuS 2012, 233-257)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aus für die "Sitztheorie"! (IBR 2002, 697)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung der Artikel 43 und 48 EG - Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit von nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3614
  • ZIP 2000, 967
  • ZIP 2002, 2037
  • MDR 2003, 96 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 594 (Ls.)
  • DNotZ 2003, 139
  • EuZW 2002, 754
  • NZBau 2003, 33 (Ls.)
  • WM 2002, 2372
  • DVBl 2003, 124
  • BB 2002, 2402
  • BB 2002, 945
  • DB 2002, 2425
  • DB 2002, 2424
  • Rpfleger 2003, 131
  • NZG 2002, 1164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (168)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
    In seinem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87 (Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483) habe der Gerichtshof ausgeführt, dass Gesellschaften von ihrer Niederlassungsfreiheit durch Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften sowie dadurch Gebrauch machen könnten, dass sie ihr Kapital vollständig auf eine in einem anderen Mitgliedstaat neu gegründete Gesellschaft übertrügen; auch habe er festgestellt, dass Gesellschaften im Gegensatz zu natürlichen Personen jenseits der nationalen Rechtsordnung, die ihre Gründung und ihre Existenz regele, keine Realität hätten.

    Ferner machen NCC sowie die deutsche, die spanische und die italienische Regierung geltend, ihre Analyse werde durch das genannte Urteil Daily Mail and General Trust gestützt, insbesondere durch dessen Randnummern 23 und 24: "... der EWG-Vertrag [betrachtet] die Unterschiede, die die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der für ihre Gesellschaften erforderlichen Anknüpfung sowie der Möglichkeit und gegebenenfalls der Modalitäten einer Verlegung des satzungsmäßigen oder wahren Sitzes einer Gesellschaft nationalen Rechts von einem Mitgliedstaat in einen anderen aufweisen, als Probleme, die durch die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nicht gelöst sind, sondern einer Lösung im Wege der Rechtssetzung oder des Vertragsschlusses bedürfen; eine solche wurde jedoch noch nicht gefunden.

    Die deutsche Regierung ist der Ansicht, das Urteil Daily Mail and General Trust betreffe zwar die Beziehungen zwischen einer Gesellschaft und dem Mitgliedstaat, nach dessen Recht sie gegründet worden sei, in dem Fall der Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes dieser Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat; die Erwägungen des Gerichtshofes in diesem Urteil seien aber auf die Frage nach den Beziehungen zwischen einer in einem Mitgliedstaat wirksam gegründeten Gesellschaft und einem anderen Mitgliedstaat, in den sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz verlege (dem Aufnahmestaat im Gegensatz zum Staat der Gründung der Gesellschaft), übertragbar.

    Auch die italienische Regierung ist der Ansicht, dass sich aus dem Urteil Daily Mail and General Trust ergebe, dass die Kriterien zur Feststellung der Identität von Gesellschaften nicht von der Ausübung des in den Artikeln 43 EG und 48 EG enthaltenen Niederlassungsrechts umfasst würden, sondern in die Regelungsbefugnis der nationalen Rechtsordnungen fielen.

    Zweitens vertreten Überseering, die Regierung des Vereinigten Königreichs, die Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde die Ansicht, dass das Urteil Daily Mail and General Trust in der vorliegenden Rechtssache nicht einschlägig sei.

    Das Urteil Daily Mail and General Trust gelte nur für die Beziehung zwischen dem Gründungsmitgliedstaat und der Gesellschaft, die diesen Staat unter Wahrung der Rechtspersönlichkeit verlassen möchte, die ihr nach dem Recht dieses Staates zuerkannt worden sei.

    Das Urteil Daily Mail and General Trust erkenne somit das Recht des Mitgliedstaats der Gründung einer Gesellschaft an, nach seinem internationalen Privatrecht die Gründung und die rechtliche Existenz von Gesellschaften zu regeln.

    Drittens ist nach Ansicht von Überseering, der Regierung des Vereinigten Königreichs, der Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde für die Beantwortung der in der vorliegenden Rechtssache gestellten Frage nicht auf das Urteil Daily Mail and General Trust, sondern auf das Urteil Centros abzustellen.

    Zweitens ist das Vorbringen zu prüfen, das sich auf das Urteil Daily Mail and General Trust, das im Mittelpunkt der Erörterungen vor dem Gerichtshof gestanden hat, stützt.

    Dieses Vorbringen ist insoweit zu prüfen, als es darauf gerichtet ist, der dem Urteil Daily Mail and General Trust zugrunde liegenden Situation in gewisser Weise die Sachlage gleichzusetzen, aus der das deutsche Recht den Verlust der Rechtsfähigkeit und den Verlust der Parteifähigkeit einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft ableitet.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Urteil Daily Mail and General Trust die Beziehungen zwischen einer Gesellschaft und einem Mitgliedstaat, nach dessen Recht sie gegründet worden ist, in dem Fall betrifft, in dem die Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz unter Wahrung der ihr in ihrem Gründungsstaat zuerkannten Rechtspersönlichkeit in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollte.

    Anders als im Ausgangsverfahren ging es somit in der Rechtssache, in der das Urteil Daily Mail and General Trust erging, nicht darum, wie ein Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat wirksam gegründete Gesellschaft zu behandeln hat, die im ersten Mitgliedstaat von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch macht.

    Dem Urteil Daily Mail and General Trust kann daher nicht entnommen werden, dass in dem Fall, dass eine Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden ist und der dort Rechtspersönlichkeit zuerkannt wird, von ihrer Niederlassungsfreiheit in einem anderen Mitgliedstaat Gebrauch macht, die Frage der Anerkennung ihrer Rechtsfähigkeit und ihrer Parteifähigkeit im Mitgliedstaat der Niederlassung nicht den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit unterliegt.

    Ihre Existenz hängt sogar untrennbar mit ihrer Eigenschaft als Gesellschaft niederländischen Rechts zusammen, da eine Gesellschaft, wie bereits ausgeführt wurde, jenseits der nationalen Rechtsordnung, die ihre Gründung und ihre Existenz regelt, keine Realität hat (in diesem Sinne Urteil Daily Mail and General Trust, Randnr. 19).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
    Im Urteil vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97 (Centros, Slg. 1999, I-1459) habe der Gerichtshof die Weigerung einer dänischen Behörde beanstandet, die Zweigniederlassung einer im Vereinigten Königreich wirksam gegründeten Gesellschaft in das Handelsregister einzutragen.

    Drittens ist nach Ansicht von Überseering, der Regierung des Vereinigten Königreichs, der Kommission und der EFTA-Überwachungsbehörde für die Beantwortung der in der vorliegenden Rechtssache gestellten Frage nicht auf das Urteil Daily Mail and General Trust, sondern auf das Urteil Centros abzustellen.

    Im Urteil Centros habe der Gerichtshof entschieden, dass ein Mitgliedstaat (der Aufnahmestaat) hinnehmen müsse, dass eine wirksam in einem anderen Mitgliedstaat gegründete Gesellschaft, die dort ihren satzungsmäßigen Sitz habe, in seinem Hoheitsgebiet eine weitere Niederlassung eintragen lasse (im gegebenen Fall eine Zweigniederlassung), von der aus sie ihre gesamte Tätigkeit entfalten könne.

    Wenn so argumentiert werde, als handele es sich um eine Hauptniederlassung, ziele dies darauf ab, dem Urteil Centros, in dem es um die sekundäre Form der Niederlassung gegangen sei, die sich aus der Gründung einer Zweigniederlassung ergebe, seine Bedeutung zu nehmen und zu versuchen, die vorliegende Rechtssache mit der Rechtssache Daily Mail and General Trust gleichzusetzen.

    Auf diese Prämissen hat der Gerichtshof seine Erwägungen im Urteil Centros (Randnrn. 19 und 20) gestützt.

  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars

    Auszug aus EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
    Wenn dagegen der Erwerb sämtliche Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat umfasst und eine solche Beteiligung einen gewissen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft verleiht und es diesen Personen ermöglicht, deren Tätigkeiten zu bestimmen, sind die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnrn.
  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Im Urteil vom 5. November 2002, Überseering (C-208/00, Slg. 2002, I-9919, Randnr. 70), hat der Gerichtshof unter Bestätigung dieser Erwägungen festgestellt, dass sich die Möglichkeit für eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaft, ihren satzungsmäßigen Sitz oder ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen, ohne die ihr durch die Rechtsordnung des Gründungsmitgliedstaats zuerkannte Rechtspersönlichkeit zu verlieren, und gegebenenfalls die Modalitäten dieser Verlegung nach den nationalen Rechtsvorschriften beurteilen, nach denen diese Gesellschaft gegründet worden ist.

    Denn bei der Definition der Gesellschaften, denen die Niederlassungsfreiheit zugutekommt, in dieser Vorschrift betrachtet der EWG-Vertrag die Unterschiede, die die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der für ihre Gesellschaften erforderlichen Anknüpfung sowie der Möglichkeit und gegebenenfalls der Modalitäten einer Verlegung des satzungsmäßigen oder wahren Sitzes einer Gesellschaft nationalen Rechts von einem Mitgliedstaat in einen anderen aufweisen, als Probleme, die durch die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nicht gelöst sind, sondern einer Lösung im Wege der Rechtsetzung oder des Vertragsschlusses bedürfen; dazu ist es jedoch bisher noch nicht gekommen (vgl. in diesem Sinne Urteile Daily Mail and General Trust, Randnrn. 21 bis 23, und Überseering, Randnr. 69).

    Damit ähnelt der Fall, um den es in der Rechtssache SEVIC Systems ging, anderen Urteilen des Gerichtshofs zugrunde liegenden Fällen (vgl. Urteil vom 9. März 1999, Centros, C-212/97, Slg. 1999, I-1459, Urteil Überseering, Urteil vom 30. September 2003, 1nspire Art, C-167/01, Slg. 2003, I-10155).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Angesichts der unionsrechtlichen Diskriminierungsverbote in ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - verb. Rs. C-92/92 und C-326/92 Phil Collins -, Slg. 1993, S. 1-5145, Rn. 30 ff., 35; Urteil vom 5. November 2002 - C-208/00 Überseering -, Slg. 2002, S. 1-9919, Rn. 76 ff.) erscheint es jedenfalls möglich, dass die Beschwerdeführerin mit Sitz in Italien Trägerin des Grundrechts auf Eigentum ist.
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06

    Trabrennbahn

    bb) Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Entscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art" (ZIP 1999, 438; 2002, 2037; 2003, 1885) hat sich der Bundesgerichtshof für diejenigen Auslandsgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR oder in einem mit diesen aufgrund eines Staatsvertrages in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit gleichgestellten Staat gegründet worden sind, der sog. Gründungstheorie angeschlossen (BGHZ 154, 185; 164, 148; BGH, Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 5/03, ZIP 2005, 805).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,207
BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2000,207)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2000 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2000,207)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2000,207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sitzverlegung der niederländischen BV nach Deutschland

§ 50 Abs. 1 ZPO, Art. 3 ff EGBGB, deutsches internationales Gesellschaftsrecht (vgl. Art. 37 Nr. 2 EGBGB und § 23 BGB), Vorlage an den EuGH zur Frage der Vereinbarkeit der "Sitztheorie" mit der Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43, 48 EG) (Hinweis: mit Urteil vom 5.11.02, Rs. C-208/00, "Überseering", hat der EuGH in der Sache die Unvereinbarkeit festgestellt, vgl. hierzu auch Art. 293 EG)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften - Rechtsfähigkeit - Parteifähigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 50; ; EG-Vertrag Art. 43; ; EG-Vertrag Art. 48

  • ra.de
  • Juristenzeitung

    Zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in der EG

  • rechtsportal.de

    EG-Vertrag Art. 43, Art. 48; ZPO § 50
    Beurteilung der Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit einer Gesellschaft aus Mitgliedsstaaten der EG

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit einer Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof läßt "Sitztheorie" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften überprüfen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die GmbH allgemein - Der ausländische GmbH-Geschäftsführer - Die ausländische Gesellschaft mit Deutschlandabezug - Die deutsche GmbH mit Auslandsbezug - Die GmbH light

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB Internationales Gesellschaftsrecht Vorlage an EuGH zur Sitztheorie
    EGBGB Internationales Gesellschaftsrecht Vorlage an EuGH zur Sitztheorie

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF, S. 68 (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsrecht und innerstaatliches Recht

Besprechungen u.ä. (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 80 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 50 ZPO; Art. 43 EG; Art. 48 EG
    Sitztheorie

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarkeit der Sitztheorie mit Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 43, 48 EGV; § 50 ZPO
    Gesellschaftsrecht, Rechts- und Parteifähigkeit einer Gesellschaft nach grenzüberschreitender Sitzverlegung

  • meilicke-hoffmann.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Sitztheorie versus Niederlassungsfreiheit? (RA Dr. Wienand Meilicke; GmbH-Rundschau 2000, 715)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bleibt eine ausländische Gesellschaft rechts- und parteifähig, die ihren Sitz ins Inland verlegt? BGH fragt EuGH! (IBR 2000, 293)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 967
  • DNotZ 2000, 782
  • EuZW 2000, 412
  • WM 2000, 1257
  • BB 2000, 1106
  • BB 2000, 555
  • DB 2000, 1114
  • BauR 2000, 1222
  • NZG 2000, 1025 (Ls.)
  • NZG 2000, 926
  • NZG 2001, 21
  • ZfBR 2000, 291 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie auch nach deutschem Recht rechtsfähig ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 1970 - V ZR 139/68, BGHZ 53, 181, 183 und vom 21. März 1986 - V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 271 f.).

    Um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können, muß sie sich in einer Weise neu gründen, die zur Rechtsfähigkeit nach deutschem Recht führt (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1986 - V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 272).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    b) Im Urteil vom 9. März 1999 (Rs. C-212/97 - "Centros"-, NJW 1999, 2027) hat der Gerichtshof die Weigerung einer dänischen Behörde beanstandet, die Zweigniederlassung einer Gesellschaft im Handelsregister einzutragen, die im Vereinigten Königreich nach den dortigen Bestimmungen wirksam gegründet worden war.
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    a) Im Urteil vom 27. September 1988 (Rs 81/87 - "Daily Mail" -, EuGHE 1988, 5483 = NJW 1989, 2186) hat der Gerichtshof ausgeführt, Gesellschaften könnten von ihrer Niederlassungsfreiheit durch Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften sowie dadurch Gebrauch machen, daß sie ihr Kapital vollständig auf eine neu gegründete Gesellschaft übertrügen.
  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 139/68

    deutsch-liechtensteinische Anstalt - Art. 3 ff EGBGB, internationales

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie auch nach deutschem Recht rechtsfähig ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 1970 - V ZR 139/68, BGHZ 53, 181, 183 und vom 21. März 1986 - V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 271 f.).
  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

    Daraus hat das Berufungsgericht konsequent abgeleitet, daß eine wirksam gegründete und nach niederländischem Recht fortbestehende BV nach Verlegung ihres Verwaltungssitzes in die Bundesrepublik Deutschland ihre vertraglichen Rechte vor deutschen Gerichten nicht durchsetzen kann, solange sie sich nicht nach den Regeln des deutschen Gesellschaftsrechts neu gegründet hat (vgl. Beschluß des Senats vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, m.w.N., EuZW 2000, 412 = IPRax 2000, 423 = NZG 2000, 926 = BauR 2000, 1222 = ZfBR 2000, 404).
  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

    Der Klägerin könnte das Recht, ihre Ansprüche vor deutschen Gerichten geltend zu machen, auch dann nicht versagt werden, wenn sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland hätte und nach der hier überwiegend vertretenen Sitztheorie (BGHZ 53, 181, 183; 78, 318, 334; 97, 269, 271; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1991 - XI ZR 64/90, ZIP 1991, 1582; Beschl. v. 30. März 2000 - VII ZR 370/98, DB 2000, 1114; BFH, BStBl. II 1992, 263, 720; BayObLG, NJW-RR 1993, 43; Staudinger/Großfeld, Internationales Gesellschaftsrecht, 13. Aufl. Rdn. 24) nicht entsprechend ihrem Gründungsstatut als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Limited Company") nach dem auf der Kanalinsel J. geltenden Recht zu behandeln wäre.
  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02

    Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den USA gegründeten Gesellschaft mit

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie nach deutschem Recht rechtsfähig ist (BGH, Beschluß vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, ZIP 2000, 967 unter B 2 a).

    Insbesondere die Niederlassungsfreiheit hat die volle Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit mit zum Inhalt (vgl. Beitzke, aaO S. 10; vgl. nunmehr auch EuGH, Urteil vom 5. November 2002 - C 208/00 - NJW 2002, 3614 = WM 2002, 2372 zum Vorlagebeschluß des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, ZIP 2000, 967 zum Verstoß gegen die in den Art. 43 EG und 48 EG zuerkannte Niederlassungsfreiheit aufgrund der Anwendung der Sitztheorie).

  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05

    Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines

    Der EuGH habe entschieden, dass das Erfordernis, die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland neu zu gründen, der Negierung der Niederlassungsfreiheit gleich komme (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 81).

    Es stelle eine mit den Art. 43 und 48 EG grundsätzlich nicht vereinbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, wenn ein Mitgliedstaat sich unter anderem deshalb weigere, die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden sei und dort ihren satzungsmäßigen Sitz habe, anzuerkennen, weil die Gesellschaft im Anschluss an den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile durch in seinem Hoheitsgebiet wohnende eigene Staatsangehörige ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in sein Hoheitsgebiet verlegt haben solle, mit der Folge, dass die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat nicht zu dem Zweck parteifähig sei, ihre Ansprüche aus einem Vertrag geltend zu machen, es sei denn, dass sie sich nach dem Recht dieses Aufnahmestaats neu gründe (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 82).

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 32/98

    Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen

    Abgesehen von den gegen letztere Erwägung im wirtschaftswissenschaftlichen Schrifttum erhobenen Bedenken (vgl. Fülling, a.a.O., 168 ff., 178), lässt diese Ansicht nicht nur außer Acht, dass die genannte Erläuterungspflicht nicht darauf zielt, stille Reserven, sondern --auch im Zusammenhang mit der Gruppenbewertung nach dem gewogenen Durchschnittswert (§ 240 Abs. 4 HGB)-- erhebliche Wertunterschiede zu den Tagespreisen zu dokumentieren (Beck'scher Bilanzkommentar, 4. Aufl., § 284 Rz. 180; Dörner/Wirth in Küting/Weber, a.a.O., §§ 284-288 HGB Rz. 133), und nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erfüllen ist (§ 288 Satz 1 HGB; zur Rechtslage aufgrund des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes --KapCoRiLiG-- vom 24. Februar 2000, BGBl I 2000, 154 vgl. Theile, BB 2000, 555, 560).
  • OLG Celle, 10.12.2002 - 9 W 168/01

    Unterbrechung und Aussetzung

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Fragen in dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (Az: VII ZR 370/98) ausgesetzt.

    Der Senat möchte mit dem angefochtenen Beschluss, dem Bundesgerichtshof (DB 2000, 1114 ff.) und dem BayObLG (NJW-RR 1999, 401) der sog. Sitztheorie folgen.

    Der Bundesgerichtshof hat den EuGH deshalb in einem Beschluss vom 30. März 2000 (u. a. abgedruckt in DB 2000, 1114 ff.) ersucht, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Versagung der Rechts und Parteifähigkeit als Rechtsfolge aus der Anwendung der Sitztheorie im Falle des Zuzugs einer ausländischen Gesellschaft gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße und (ggf.) ob es die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43 und 48 EGV) gebiete, die Rechts und Parteifähigkeit nach dem Recht des Gründungsstaats zu beurteilen.

  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07

    Zahlung der Miete für die Anmietung einer Tierarztpraxis und eines Pferdestalles

    Der EuGH habe entschieden, dass das Erfordernis, die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland neu zu gründen, der Negierung der Niederlassungsfreiheit gleich komme (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 81).

    Es stelle eine mit den Art. 43 und 48 EG grundsätzlich nicht vereinbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, wenn ein Mitgliedstaat sich unter anderem deshalb weigere, die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden sei und dort ihren satzungsmäßigen Sitz habe, anzuerkennen, weil die Gesellschaft im Anschluss an den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile durch in seinem Hoheitsgebiet wohnende eigene Staatsangehörige ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in sein Hoheitsgebiet verlegt haben solle, mit der Folge, dass die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat nicht zu dem Zweck parteifähig sei, ihre Ansprüche aus einem Vertrag geltend zu machen, es sei denn, dass sie sich nach dem Recht dieses Aufnahmestaats neu gründe (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 82).

  • OLG Celle, 22.11.2001 - 9 W 168/01

    Eintragung ins Handelsregister; ausländische GmbH

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Fragen in dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (Az: VII ZR 370/98) ausgesetzt.

    Der Senat möchte mit dem angefochtenen Beschluss, dem Bundesgerichtshof (DB 2000, 1114 ff.) und dem BayObLG (NJW-RR 1999, 401) der sog. Sitztheorie folgen.

    Der Bundesgerichtshof hat den EuGH deshalb in einem Beschluss vom 30. März 2000 (u. a. abgedruckt in DB 2000, 1114 ff.) ersucht, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Versagung der Rechts- und Parteifähigkeit als Rechtsfolge aus der Anwendung der Sitztheorie im Falle des Zuzugs einer ausländischen Gesellschaft gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße und (ggf.) ob es die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43 und 48 EGV) gebiete, die Rechts- und Parteifähigkeit nach dem Recht des Gründungsstaats zu beurteilen.

  • OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland

    Auf Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (DB 2000, 1114) hat der Europäische Gerichtshof seine "Centros-Rechtsprechung" in dem Urteil "Überseering" vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-208/00 (abgedruckt in NJW 2002, 3614 = ZIP 2002, 2037 = WM 2002, 2372 = BB 2002, 2402 = DNotZ 2003, 139) dahin fortentwickelt, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründeten und dort satzungsgemäß ansässigen Gesellschaft im Anschluss an die Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes im Aufnahmemitgliedstaat die Rechts- und Parteifähigkeit abgesprochen wird.
  • BFH, 26.04.2001 - V R 50/99

    Vorsteuerabzug bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie auch nach deutschem Recht rechtsfähig ist (vgl. BGH-Urteile vom 30. Januar 1970 V ZR 139/68, BGHZ 53, 181, 183, und vom 21. März 1986 V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 271 f.; BFH-Urteil vom 23. Juni 1992 IX R 182/87, BFHE 168, 285, BStBl II 1992, 972, m.w.N.; BGH-Beschluss vom 30. März 2000 VII ZR 370/98, Internationales Steuerrecht 2000, 382, Der Betrieb 2000, 1114).
  • OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00

    Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland

  • OLG Hamm, 24.04.2002 - 8 U 87/01

    Verwaltungssitz einer ausländischen juristischen Personen

  • AG Saarbrücken, 25.02.2005 - 106 IN 3/05

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer englischen Limited; Ausschließliche

  • OLG Naumburg, 06.12.2002 - 7 Wx 3/02

    Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited nach englischem

  • BFH, 27.04.2001 - V B 16/01

    Ausländische GmbH; Prozessfähigkeit

  • OLG Zweibrücken, 10.07.2002 - 1 U 38/02

    Parteifähigkeit einer im Ausland gegründeten Gesellschaft: Vereinbarkeit der

  • OLG Köln, 07.09.2001 - 19 U 83/01
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2002 - 3 Wx 111/02

    Die Rechtsfähigkeit und Eintragungsfähigkeit einer juristischen Person beurteilt

  • LG Hagen, 02.12.2002 - 10 S 220/02

    Persönliche Haftung von Gesellschaftern neben dem Gesellschaftsvermögen;

  • VG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 B 2984/00

    Gewerbeuntersagung bei Strohmanngründung aus dem Ausland

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht